Mit Schreiben vom 28.04.2022 haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Postfach 100608, 74506 Schwäbisch Hall für die Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) bei der Kreisverwaltung Ahrweiler die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 17 Landesplanungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPlG) beantragt.
Es ist beabsichtigt, in der Gemarkung Bad Neuenahr in der Flur 5 auf den Flurstücken 29 und 31/1 sowie in der Gemarkung Heimersheim in der Flur 18 auf den Flurstücken 36/2 und 6/1 insgesamt sechs Windenergieanlagen zu errichten.
In dem Raumordnungsverfahren werden insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft.
Zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben (gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG) findet die Offenlage der kompletten Verfahrensunterlagen in der Zeit von
Freitag, den 05.08.2022 bis einschließlich Montag, den 05.09.2022 statt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die kompletten Verfahrensunterlagen sind in das Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren eingestellt und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden, montags, mittwochs, freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Bürgerbüro, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zwecks Terminabsprache wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 02641/ 87-100, E-Mail: buergerbuero@bad-neuenahr-ahrweiler.de.
Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden - montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Nebengebäude Wilhelmstraße 23, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 11W23 eingesehen werden. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Mathias Hoppe (Telefon 02641/975-362) oder E-Mail: Mathias.Hoppe@kreis-ahrweiler.de.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden sowie ihnen nach
§ 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung (GemO) gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich während der Auslegung und innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegungsfrist (bis zum 19.09.2022) schriftlich oder elektronisch zu dem Vorhaben äußern.
Den Einwohnern gleichgestellt sind diejenigen natürlichen Personen, die zwar nicht in der Gemeinde wohnen, dort aber Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, sowie die entsprechenden juristischen Personen und Personenvereinigungen.
Sachgerechte Äußerungen werden mit in die Abwägung eingestellt. Eine Verlängerung der Äußerungsfrist kann nicht gewährt werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird ortsüblich bekannt gemacht.
Äußerungen zum geplanten Vorhaben richten Sie bitte schriftlich oder elektronisch an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, z. H. Frau Vanessa Marner, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail: vanessa.marner@bad-neuenahr-ahrweiler.de
oder an die
Kreisverwaltung Ahrweiler, z. H. Herrn Mathias Hoppe, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail: mathias.hoppe@kreis-ahrweiler.de.
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 1.4 Strukturentwicklung
- Untere Landesplanungsbehörde -
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20.07.2022
Im Auftrag
gez. Michael R. Schäfer