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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 31/2025
Amtliche Mitteilungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 5478,

Flur 50, Nr. 62, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Unten in der Adenbach,

6.344 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.