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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 31/2025
Wirtschafts-Info
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Neue Passantenstopper für die Geschäfte in der Kreisstadt erhältlich

BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Die Gewerbegemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. bietet ab sofort allen Händlerinnen und Händlern einen neuen hochwertigen Passantenstopper an – passgenau nach den Vorgaben der städtischen Gestaltungssatzung. Das Modell überzeugt durch langlebige Materialien, hohe Standfestigkeit, ein professionelles Design und eine komfortable Handhabung durch integrierte Rollen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler verfolgt mit ihrer Gestaltungssatzung das Ziel eines gepflegten und harmonischen Stadtbildes. Für Passantenstopper sind darin konkrete Vorgaben zu Größe, Material und Farbe festgelegt. Anders aussehende Modelle dürften laut Gewerbegemeinschaft im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden – dies werde auch durch das Ordnungsamt kontrolliert.

Um den Händlerinnen und Händlern die Umsetzung zu erleichtern, hat die Gewerbegemeinschaft die Fertigung eines einheitlichen Passantenstoppers bei einem lokalen Unternehmen beauftragt, der exakt den städtischen Vorgaben entspricht. Damit sind alle Nutzer auf der sicheren Seite – sowohl in gestalterischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Wichtig dabei: Die Aufstellung eines Passantenstoppers im öffentlichen Raum ist nur mit vorheriger Genehmigung durch das Ordnungsamt möglich. Hierfür ist ein Antrag über das Formular zur Sondernutzung zu stellen.

Dank einer Sammelbestellung kann der Stopper für Mitglieder der Gewerbegemeinschaft zu einem vergünstigten Preis angeboten werden. Händler, die Interesse am einheitlichen Passantenstopper haben, können sich gerne an die Gewerbegemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. (info@gewerbegemeinschaft-bnaw.de) wenden.

Für Anliegen im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis steht das städtische Ordnungsamt gerne zur Verfügung.