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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 36/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Flur 10 – 2. Änderung“ (Wohnbebauung Roesgenstraße / Ursulinenstraße im Stadtteil Ahrweiler)

Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Flur 10 – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich während der angegebenen Öffnungszeiten beim Sachbereich Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler. Es handelt sich um das ca. 370 m² umfassende bislang unbebaute Eckgrundstück Ursulinenstraße / Roesgenstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.

(hier Abbildung einfügen)

Planungsanlass und –ziel

Planungsanlass ist die stetige Nachfrage nach wohnbaulich nutzbaren Flächen im Sinne der Innenentwicklung. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Flur 10“ setzt aber private Grünfläche / Vorgartenfläche fest, welche einer Bebauung des Grundstücks entgegensteht.

Planungsziel ist deshalb im Wesentlichen die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu Gunsten einer ergänzenden wohnbaulichen Nutzung des Bereiches.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Anlage (Natur- und artenschutzrechtliche Untersuchung) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 15.09.2022, bis einschließlich Dienstag, den 18.10.2022.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Planzeichnung, Textfestsetzungen sowie Begründung mit Anlage (natur- und artenschutzrechtliche Untersuchung) werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

montags, mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

(Am Montag, dem 03. Oktober 2022 ist das Rathaus feiertagsbedingt geschlossen.)

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-284

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrach

ten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 30.08.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister