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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 36/2022
Amtliche Mitteilungen
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Gefahrenstelle am Ahrradweg

Beschilderung weist auf geringere Durchfahrtshöhe hin

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Infolge der Wiederaufbaumaßnahmen wurde bei der Wiederherstellung der L 83 im Brückenbereich an der Unterführung für den Fahrradweg durch den LBM ein 2,20 Meter hohes Kastenprofil eingesetzt. Dieses erfüllt jedoch nicht die für die Verkehrssicherheit im Radverkehr erforderliche Mindesthöhe von 2,50 Metern. Um auf die hierdurch entstandene Gefahrenstelle aufmerksam zu machen und somit die Sicherheit im Unterführungsbereich zu erhöhen, wurden an beiden Seiten der Unterführung zunächst rot-weiße Warntafeln angebracht.

Als weitere Maßnahmen - um die Gefahr schwerer Kopfverletzungen weiter zu minimieren - wurden sogenannte Absperrbügel beidseitig an der Unterführung installiert. Dies fordert Radfahrerinnen und Radfahrer dazu auf, das Fahrrad durch die Absperrung zu schieben und unterbindet somit eine gefährliche Durchfahrt. Nach der Installation dieser, hat die Stadtverwaltung festgestellt, dass eine Durchfahrt mit Sonderfahrzeugen, wie beispielsweise Lastenrädern, nicht ungehindert möglich ist. Um weiterhin einen fließenden Radverkehr zu ermöglichen, wurden die Absperrbügel bis auf Weiteres zurückgebaut. Im Zuge dessen wird mit einer zusätzlichen Beschilderung auf die Gefahr einer geringen Durchfahrtshöhe aufmerksam gemacht. In wie fern weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig sind, wird derzeit geprüft.

Die Stadtverwaltung appelliert an Radfahrerinnen und Radfahrer, die Unterführung mit erhöhter Aufmerksamkeit zu durchqueren.