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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „“Kloster Calvarienberg“;

Einstellung des im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens

In seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2021 hatte der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kloster Calvarienberg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen und das Verfahren damit eingeleitet.

In der Folgezeit erfolgte eine sukzessive Konkretisierung der Planungsgrundlagen und -inhalte sowie eine Einbeziehung weiterer Flächen in die Planung.

Vor diesem Hintergrund ist es zielführend und sachgerecht, die Planung nicht auf der Grundlage des § 13 a BauGB weiterzuführen, sondern stattdessen ein Regelverfahren mit parallel hierzu erfolgender Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten.

Der Stadtrat hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2022 die Einstellung des am 01.03.2021 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens beschlossen.

Zugleich erfolgte der Beschluss über die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und der Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Geltungsbereich

Das ca. 3,2 ha umfassende Plangebiet befand sich im Stadtteil Ahrweiler. Es umfasste die Flächen des ehemaligen Klosters Calvarienberg inklusive des ehemaligen Klostergartens zwischen der Blandine-Merten-Straße und der Kalvarienbergstraße. Ebenso war eine gehölzbestandene Fläche östlich der Blandine-Merten-Straße Teil des Geltungsbereichs.

Planungsanlass und -ziel

Anlass und Ziel der Planung zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung im März 2021 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und Reaktivierung des aktuell ungenutzten Klosters Calvarienberg und die Entwicklung umgebender Flächen für Wohn- und gewerbliche Nutzungen einschließlich zugehöriger Stellplatzflächen sowie für touristische Zwecke. Vorstehende Zielsetzung bleibt unverändert bestehen und bildet die Grundlage für Einleitung des neuen Verfahrens gleichen Namens.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 18.01.2023

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister