1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, wurde unter dem Datum vom 21. Februar 2023 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk durch die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz, erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierung- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 89 GemO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-
Pfalz in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 86 GemO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 07. Mai 2024
Dornbach GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
| gez. Bokelmann | gez. Schmidt |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
2. Die Gesellschafterversammlung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH hat am 07. Oktober 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
| (1) | Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH GmbH, Koblenz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.Dezmeber 2022 mit der Bilanzsumme von 2.390.51706 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 41.759,31 € wird festgestellt und genehmigt, |
| (2) | der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vortragen und |
| (3) | der Geschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
3. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht werden in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 04.02.2025 in den Räumen der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler öffentlich ausgelegt und sind während der gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses von jedermann einsehbar.
| gez. Christian Senk | gez. Jan Ritter |
| Geschäftsführer | Geschäftsführer |