Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 12860, | |
| Flur 40, Nr. 60, Landwirtschaftsfläche, Ahrweiler Forstberg, | 1.246 m², |
| Flur 40, Nr. 60, Landwirtschaftsfläche, Ahrweiler Forstberg, | 861 m². |
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.
[Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler]