I.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für
Migration und Integration der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt im Wege der Briefwahl
stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 07. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postweg den
Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung
der Briefwahl und einen an die für die Auszählung zuständige Stelle adressierten Wahlbriefumschlag.
II.
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte
an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer 325, 53474 Bad Neu-
enahr-Ahrweiler. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 08. November
2024, 18 Uhr, angefordert werden.
III.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst
gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu
versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.
IV.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu über-
senden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-
Ahrweiler eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November
2024 bis 18 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin
oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.09.2024
Guido Orthen
Bürgermeister als Wahlleiter