Am Sonntag, den 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.
I.
Die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt und erfolgt mit amtlichen weißen Stimmzetteln.
Die Wahl findet als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung statt.
II.
Alle Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 07. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem
Postweg den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur
Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag von Amts wegen an die Hauptwohnanschrift.
III.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge als Mehrheitswahl durchgeführt.
Es wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind.
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.
3. Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 7 Stimmen vergeben werden.
IV.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag beim Briefwahlvorstand bis 18 Uhr abgegeben werden.
Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
V.
Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.10.2024
In Vertretung
Peter Diewald
Erster Beigeordneter