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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Ahrweiler“ (Neubau eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Ahrweiler)

Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Ahrweiler“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich während der angegebenen Öffnungszeiten beim Sachbereich Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 0,6 ha umfassende Plangebiet liegt südlich der Ahr auf der Fläche des ehemaligen Ahrstadions und soll von der Straße „Am Schwimmbad“ erschlossen werden. Das Plangebiet befindet sich in Flur 9, Flurstücke 847/15 (tlw.), 847/16 (tlw.) und 847/18 (tlw.)

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 9

(hier Abbildung einfügen)

Planungsanlass und -ziel

Durch die Flut vom Juli 2021 wurde das bisherige Feuerwehrhaus in Ahrweiler zerstört. Um zukünftig in Krisensituationen eine leistungsfähige Feuerwehr vor Ort zu haben, wurde im Zuge der Wiederherstellung eines notwendigen Feuerwehrhauses eine Standortanalyse durchgeführt.

Auf dem Gelände des geeignetsten Standorts befand sich das Ahrstadion, welches derzeit gelegentlich noch für Freizeitzwecke sowie als Parkplatzfläche genutzt wird.

Der wirksame Flächennutzungsplan setzt für diesen Geltungsbereich derzeit eine Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Sportliche Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie „Öffentliche Parkplätze“ fest. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Berichtung angepasst.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Anlagen (Allgemeine Artenschutzprüfung (ASP), Schallgutachten (Schallimmissionsprognose) und Standortanalyse zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 24.10.2024, bis einschließlich Freitag, den 29.11.2024.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau)

Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-135

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären.

Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 09.10.2024

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister