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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 44/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

Am Dienstag, dem 05.11.2024, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Hochwasser- und Starkregenvorsorge Bachemer Tal;

Forschungskooperation zur Erhöhung des Wasserrückhaltes im Wald;

Ergebnisvorstellung und Projektfortführung

2.

10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Mischbaufläche für den Bereich des Klosters Calvarienberg)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschluss des Plans zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

c) Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB

3.

Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg);

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

b) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

d) Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung

4.

Beschluss einer Lärmschutzsatzung zum Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" für einen Abschnitt der Kalvarienbergstraße im Stadtteil Ahrweiler

5.

Antrag auf Aufstellung von Bauleitplanverfahren in der Gemarkung Ahrweiler, Flur 16, Flurstücke 19/1, 36/3 und 468/18.

6.

Information über die 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung); Anhörung und Beteiligung nach § 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) und § 10 Abs. 1 LPlG i.V.m. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG).

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung werden Mitteilungen und Anfragen behandelt.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 22.10.2024

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister