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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 44/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetz des Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“

Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet

am 12. November 2025

eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Beginn:

10.00 Uhr

Treffpunkt:

Absperrbauwerk

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach

§ 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben.

Nähere Auskünfte erteilen die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler (Herr Beier, Tel. 02641/87-163) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

– Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –

(Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).

Im Auftrag

Gez. Sebastian Waldhans

(Oberbaurat)

Struktur und Genehmigungsdirektion Nord

Regionalstelle Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Koblenz