Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetz des Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“
Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet
am 12. November 2025
eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.
| Beginn: | 10.00 Uhr |
| Treffpunkt: | Absperrbauwerk |
Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach
§ 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben.
Nähere Auskünfte erteilen die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler (Herr Beier, Tel. 02641/87-163) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
– Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –
(Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).
Im Auftrag
Gez. Sebastian Waldhans
(Oberbaurat)
Struktur und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Koblenz