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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

I.

Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 14.11.2025

In Vertretung

Peter Diewald

Erster Beigeordneter und Wahlleiter