I.
Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 14.11.2025
In Vertretung
Peter Diewald
Erster Beigeordneter und Wahlleiter