Entlastung für Gaskunden und -kundinnen – Wer selbst an evm zahlt, kann die Zahlung im Dezember aussetzen
KOBLENZ. Die Energiekrise führt zu teils enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung finanzielle Entlastungen, darunter die „Dezemberhilfe“. Gaskundinnen und -kunden profitieren von einer staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Dazu Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm): „Einfach gesagt, verzichten wir auf die Zahlung des Abschlags im Dezember. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Der Staat springt ein und zahlt einen Entlastungsbetrag, den wir dann gutschreiben.“ Wer selbst an die evm zahlt, zum Beispiel durch Überweisung oder Dauerauftrag, kann die Zahlung für Dezember einbehalten bzw. aussetzen. Wer dennoch zahlt, erhält den Betrag in der nächsten Jahresrechnung als Gutschrift ausgewiesen.
Die Höhe der Soforthilfe des Bundes entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis (Arbeitspreis). Hinzugerechnet wird der Grundpreis für Dezember. Der Beitrag, den der Staat je Kunde bzw. Kundin zahlt, wird in der Jahresrechnung als Entlastungsbeitrag ausgewiesen. „Gaskunden und Gaskundinnen, die uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen also nichts tun. Sie profitieren automatisch von der Dezemberhilfe. Alle anderen müssen nur darauf achten, ihre Abschlagszahlung im Dezember auszusetzen“, so Peerenboom.
Im kommenden Jahr soll eine Strom- und Gaspreisbremse greifen. Sobald Bundestag und Bundesrat die Gesetze verabschiedet haben, wird die evm informieren. Weitere Infos zur Dezemberhilfe und Energiekrise sowie Erklärvideos unter evm.de/energiekrise.
[Quelle: Pressemeldung evm-Gruppe]