Titel Logo
Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

Am Dienstag, dem 02.12.2025, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschus-ses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gemeinbe-darfsfläche für den Bereich Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen)a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss des Plans zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGBc) Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB

2.

Bebauungsplan "Nordstraße - 5. Änderung" (Bebauung "Postparkplatz" im Stadtteil Bad Neuenahr)a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGBb) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem.§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGBc) Beschluss des Satzungsentwurfsd) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

3.

"Teilbebauungsplan 1 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohn-raumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr: von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafen-straße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

4.

"Teilbebauungsplan 2 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohn-raumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr: von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

5.

"Teilbebauungsplan 4 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohn-raumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr, von der Landgrafenstraße bis zur Apollinaris-straße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

6.

Verschiedenes

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 18.11.2025

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister