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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 49/2023
Aktuelles
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Wiederkehrender Ausbaubeitrag wird in der Unterstraße erhoben

Zum Ausbau der Unterstraße wird ganz Bad Neuenahr zur Kasse gebeten.

Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt neues Gesetz mehrheitlich um

KREISSTADT. TW. Zum 1. Januar 2024 wird es auch in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihren Stadtteilen zur Änderung der Kostenaufteilung beim innerörtlichen Straßenbau kommen. Dem Stadtrat blieb bei seiner Entscheidung gar keine andere Wahl, da es um die Umsetzung eines rheinland-pfälzischen Gesetzes geht. Bei der Festsetzung von Parametern sind die Kommunen ebenfalls deutlich eingeschränkt. Nach einer Fülle von Beratungen ist dennoch noch nicht alles in trockenen Tüchern. Insbesondere gibt es eine Vielzahl von strittigen Straßenzügen, bei denen es noch festzulegen gibt, wo eine Straße als „erstmalig hergestellt“ gilt und wo nicht. Und: wer in den letzten 20 Jahren Ausbaubeiträge zahlte, hat je nach Höhe gute Chancen, unter eine Verschonungsregelung zu fallen. Zu den ersten Projekten, die über das neue Verfahren abgerechnet werden, gehört der Ausbau der Unterstraße in Bad Neuenahr, einem von insgesamt neun festgelegten Abrechnungsgebieten mit unterschiedlichen städtischen Anteilen an Baukosten.

Bis zuletzt wurde über die neue Satzung an allen Ecken und Enden gerungen. So wurde die Kreisstadt auf insgesamt neun Abrechnungsbereiche aufgeteilt. Die Grenzen der Bereiche sind in erster Linie unbebaute Parzellen. Ein Beispiel: zwischen Heimersheim/Green mit seinen rund 2.500 Einwohnern und Ehlingen mit nur 250 Einwohnern liegt einiges an Ackerland, das bildet eine der Grenzen. Neben diesen beiden Gebieten gibt es weitere sieben Abrechnungsgebiete: Lohrsdorf (ca. 650 Einwohner), Gimmigen/Heppingen (ca. 1.900), Kirchdaun (ca. 400), Bad Neuenahr (ca. 11.000), Ahrweiler/Bachem /Walporzheim (ca. 10.000), Ramersbach (ca. 650) sowie das kleine Godeneltern auf den Höhen über Ahrweiler mit seinen rund 100 Einwohnern. Der städtische Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird dabei in den Abrechnungsbereichen Bad Neuenahr und Ahrweiler/Bachem/Walporzheim 30 Prozent betragen, in den übrigen Bereichen liegt er bei 25 Prozent. Die Grünen hatten zunächst noch einen Antrag auf Festlegung von 30 Prozent städtischem Anteil für alle neun Abrechnungsbereiche gestellt, diesen hatte der Fraktionsvorsitzende Christoph Scheuer aber zu Beginn der Ratssitzung wieder zurückgezogen. Vorausgegangen war eine rechtliche Einschätzung des Antrags durch die Koblenzer Kanzlei Caspers, Mock & Partner. Die kam zu dem Ergebnis, dass eine einheitliche Festlegung der städtischen Anteile aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu berücksichtigenden Verkehrsströme rechtlich nicht zulässig sei, wie Rechtsanwalt Carsten Schwenk in der Sitzung des Stadtrats noch einmal ausführte. Schwenk erläuterte dem Rat zudem noch einmal alle Eckpunkte des Gesetzes. Lege eine Kommune beispielsweise einen Eigenanteil von mehr als 30 Prozent fest, so drohe ein Einspruch des Rechnungshofs.

Die Fraktionen im Stadtrat bewerteten die Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge unterschiedlich. So machte der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Ropertz deutlich: „Unsere Fraktion hat über den Entwurf der Verwaltung und vor allem über die Abstimmungen der Ortsbeiräte ausführlich debattiert. Letztlich muss wohl nach den Ausführungen der Juristen der Vorlage der Verwaltung entsprochen werden. Dies ist für meine Fraktion und mich nicht unbedingt verständlich.“ Ropertz bezeichnete das Landesgesetz als ärgerlich und befand: „Der zurückgezogene Antrag der Grünen zeigt auf, dass man selbst bei den Grünen, deren Landtagsfraktion das Gesetz mit beschlossen hat, mit dem Landesgesetz in dieser Form nicht zufrieden ist.“ Letztlich zeige sich, das Recht und Rechtsempfinden nicht immer zusammengehen. Tatsächlich machte auch Grünen-Sprecher Scheuer deutlich: „Wir finden es sehr schwierig, dass die Kommunalpolitik mit einem so engen Korsett der Vorgaben vom Gesetzgeber her entscheiden muss.“ Seine Partei wolle in den kommenden Monaten noch Potentiale in den 25-Prozent-Bezirken suchen, die eine Gleichstellung mit den beiden großen Abrechnungsbereichen gewährleisten könnten und nannte dabei Lohrsdorf als massiv vom Verkehr belastet, nicht nur durch die B266, sondern auch durch den Verkehr zum Golfplatz. Während Werner Kasel (SPD) keinerlei Basis für eine Entscheidung gegen das seitens der SPD geführten Landesregierung beschlossene Gesetz sieht, meinte Klaus Beu (FWG), die Erfahrung rheinland-pfälzischer Kommunen, die bereits auf wiederkehrende Ausbaubeiträge umgestellt hätten, sei positiv. „Die gesetzliche Regelung findet bei den Bürgern eine hohe Akzeptanz.“ Und auch die FDP kann der Umstellung der Beitragsregelung positives abgewinnen: „Die Umstellung bringt Planungssicherheit für die Kommunen kommune, der Gleichbehandlungsgrundsatz bleibt gewahrt, Härtefälle werden vermieden“, so Rolf Deißler.

Abgelehnt wurde die der Beschluss von Linken und der Wählergruppe Jakobs, deren Stadtrat Jürgen Lorenz insbesondere eine hohe Belastung für Besitzer von Einfamilienhäusern sieht, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und Nachbarbebauung höher umgesetzt ist.