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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Heimersheim, Blatt 5056,

Flur 25, Nr. 365/1, Ackerland, oben unter dem Heldenweg,

356 m²,

Flur 25, Nr. 454/1, Ackerland, unter dem Heldenweg,

827 m²,

Flur 25, Nr. 455/1, Ackerland, unter dem Heldenweg,

827 m²,

Flur 36, Nr. 22, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Im Heldenloch,

17.211 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.

Kreisverwaltung Ahrweiler

Abteilung 3.5 - Veterinärwesen/Landwirtschaft

Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler