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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 50/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Montag, dem 19.12.2022, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen - Haushaltsvorgriff nach § 100 Abs. 2 Gemeindeordnung

2.

Fokuskonzept Mobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

3.

Digitale Gästekarte / AhrtalCard

4.

Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

Jahresabschluss zum 31.12.2021

5.

Wirtschaftsplan 2023 mit Festlegung der laufenden Entgelte

sowie fünfjähriger Finanzplan 2022 - 2026 des Abwasserwerks

6.

Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

Jahresabschluss zum 31.12.2021

7.

Wirtschaftsplan 2023 mit Festlegung der Entgelte sowie

fünfjähriger Finanzplan 2022 - 2026 des Wasserwerks

8.

Objektplanung Teilumsetzung Hochwasser- und Starkregenvorsorge Außengebiet

Heimersheim;

Vorstellung und Beratung der Planung sowie Ermächtigung zur Einleitung des Vergabeverfahrens und zur Auftragserteilung gemäß § 7a der Hauptsatzung

9.

Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters

Calvarienberg)

a) Einstellung des mit Beschluss vom 01.03.2021 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens,

b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB,

c) Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden

gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

10.

"Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

11.

"Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

12.

"Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

13.

Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

14.

Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf);

a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB

15.

Nachwahlen städtische Gremien

16.

Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen;

Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft

17.

Umsetzung von Maßnahmen des Wiederaufbaus;

Provisorische Wiederherstellung von Kurpark und Kaiserin-Auguste-Viktoria-Park; Lieferleistungen im Zuge des Wiederaufbaus

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks-, Personal- und Beteiligungsangelegenheiten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 08.12.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister