Am Montag, dem 19.12.2022, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen - Haushaltsvorgriff nach § 100 Abs. 2 Gemeindeordnung |
| 2. | Fokuskonzept Mobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) |
| 3. | Digitale Gästekarte / AhrtalCard |
| 4. | Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; Jahresabschluss zum 31.12.2021 |
| 5. | Wirtschaftsplan 2023 mit Festlegung der laufenden Entgelte sowie fünfjähriger Finanzplan 2022 - 2026 des Abwasserwerks |
| 6. | Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; Jahresabschluss zum 31.12.2021 |
| 7. | Wirtschaftsplan 2023 mit Festlegung der Entgelte sowie fünfjähriger Finanzplan 2022 - 2026 des Wasserwerks |
| 8. | Objektplanung Teilumsetzung Hochwasser- und Starkregenvorsorge Außengebiet Heimersheim; Vorstellung und Beratung der Planung sowie Ermächtigung zur Einleitung des Vergabeverfahrens und zur Auftragserteilung gemäß § 7a der Hauptsatzung |
| 9. | Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg) a) Einstellung des mit Beschluss vom 01.03.2021 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens, b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, c) Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
| 10. | "Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße) a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB, b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs, d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 11. | "Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB, b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs, d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 12. | "Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB, b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs, d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 13. | Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße) a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB, b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs, d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 14. | Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf); a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB |
| 15. | Nachwahlen städtische Gremien |
| 16. | Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen; Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft |
| 17. | Umsetzung von Maßnahmen des Wiederaufbaus; Provisorische Wiederherstellung von Kurpark und Kaiserin-Auguste-Viktoria-Park; Lieferleistungen im Zuge des Wiederaufbaus |
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks-, Personal- und Beteiligungsangelegenheiten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 08.12.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister