Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Durchführung des Raumordnungsverfahrens zum Windpark Ramersbach
Mit Schreiben vom 28.04.2022 beantragte die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 17 Landesplanungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPlG) für die Errichtung von sechs Windenergieanlagen in den Gemarkungen Bad Neuenahr und Heimersheim der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Am 02.08.2022 wurde das Raumordnungsverfahren gemäß § 17 LPlG eingeleitet. Dabei wurde insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung, sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde am 11.01.2023 vorgelegt.
Zur Information der Öffentlichkeit besteht in der Zeit
von Montag, 13.02.2023 bis Montag, 13.03.2023
während der Dienststunden, montags, mittwochs, freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit der Einsichtnahme des Prüfergebnisses in der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Bürgerbüro, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Ergänzend kann das Prüfergebnis im Internet auf www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Das Prüfergebnis kann ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden - montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Nebengebäude Wilhelmstraße 23, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 11W23 eingesehen werden. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Mathias Hoppe (Telefon 02641/975-362) oder E-Mail: Mathias.Hoppe@kreis-ahrweiler.de.
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung
- Untere Landesplanungsbehörde -
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.02.2023
Im Auftrag
gez. Michael R. Schäfer