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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler am 28.02.2023 zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 01.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 01.03.2023 im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/haushalt/ zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Neuenahr-Ahrweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Auslegung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder elektronisch an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.02.2023

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Peter Diewald

Erster Beigeordneter