I.
Stadtteil Heimersheim
In der „Idienstraße – Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ahrtalbrücke““ ist für die in der Gemarkung Heimersheim, Flur 36 gelegenen Flurstücke:
1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 9 teilweise,
sowie das in der Gemarkung Heimersheim, Flur 25 gelegenen Flurstück 266/23
seit dem 03. November 2022 eine betriebsfertige Straßenleitung für das Schmutzwasser sowie das Niederschlagwasser vorhanden.
II.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Allgemeine Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.12.1992 sind alle bebauten Grundstücke an die Straßenleitung anzuschließen. Jeder Grundstückseigentümer oder die ihm satzungsgemäß gleichgestellte Person, deren bebautes Grundstück an eine der vorgenannten Straßen unmittelbar angrenzt oder ein Leitungsrecht zu einer der vorgenannten Straßen durch einen öffentlichen Weg, einen dem Grundstückseigentümer gehörenden Privatweg, eine Baulast oder ein dinglich gesichertes Leitungsrecht hat, ist verpflichtet, einen Anschluss an die Kanalisation unter Beachtung der geltenden technischen Vorschriften herzustellen und das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.
Die Grundstücksentwässerung und Anschlüsse an die Kanalisation sind genehmigungspflichtig. Ein etwaiger Antrag ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung vor Anschluss bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler -Abwasserwerk-, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzureichen. Ohne vorherige Genehmigung der Stadt darf der öffentlichen Abwasseranlage kein Abwasser zugeführt werden. Mit den Arbeiten für den Anschlusskanal und der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt ist.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.02.2024
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Abwasserwerk - Dirk Weber – Werkleiter