Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Aßlar am 23.02.2025 |
Am 27.02.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| Anzahl der Wahlberechtigten | 10.009 |
| Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 7.363 |
| Anzahl der gültigen Stimmen | 7.187 |
| Anzahl der ungültigen Stimmen | 176 |
Die Wahlbeteiligung betrug 73,56 %.
Die Zahlen für die gültigen „JA“ und „NEIN“-Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlages | Anzahl | Prozent |
| Schwarz, Christian | Freie Wählergemeinschaft Aßlar (FWG) |
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| JA-Stimmen |
| 5.564 | 77,42 % |
| NEIN-Stimmen |
| 1.623 | 22,58 % |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen lautete auf „JA“. Damit ist Herr Schwarz, Christian zum Bürgermeister der Stadt Aßlar gewählt.
| Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters |
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten der Stadt Aßlar müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Aßlar, 27.02.2025