(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
im Umlegungsverfahren
ist der Umlegungsplan (2. Nachtrag), bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 07.11.2022 aufgestellt worden.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Magistrat der Stadt Aßlar, Stadtverwaltung, Mühlgrabenstraße 1, in 35614 Aßlar, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06441 803-421 (Frau Krauß) oder 06441 803-401 (Frau Theis) einsehen.
Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Stadt Aßlar wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan (2. Nachtrag) unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Aßlar, den 15. März 2023