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Asslar - Die Woche
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes (2. Nachtrag)

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

im Umlegungsverfahren

Gemarkung Berghausen (1196), Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost“

ist der Umlegungsplan (2. Nachtrag), bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 07.11.2022 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Magistrat der Stadt Aßlar, Stadtverwaltung, Mühlgrabenstraße 1, in 35614 Aßlar, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06441 803-421 (Frau Krauß) oder 06441 803-401 (Frau Theis) einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Die Stadt Aßlar wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan (2. Nachtrag) unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

Aßlar, den 15. März 2023

Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister
Dr. Stefan Zabeschek, 1. Stadtrat