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Asslar - Die Woche
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen städtischen Friedhöfen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt ab dem 26. März 2025 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt Aßlar.

Die Friedhofsverwaltung ist gem. § 36 (2) der z. Zt. gültigen Friedhofsordnung hierzu verpflichtet.

Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.

Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.

Wir bitten die Nutzungsberechtigten um Ihr Verständnis.

Die Überprüfung dient zur Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Aßlar

Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten

E-Mail: standesamt@asslar.de

Tel. 06441 803-330 oder 06441 803-333