Die Stadt Aßlar bietet zum 1. August 2025 zwei Ausbildungsplätze an für eine
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
Verwaltungsfachangestellte mit der Fachrichtung Kommunalverwaltung erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten, erarbeiten Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsentscheidungen. Sie arbeiten an der Umsetzung von Beschlüssen mit und beraten die Bürgerinnen und Bürger kunden- und dienstleistungsorientiert.
Die dreijährige duale Ausbildung beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den verschiedenen Fachdiensten innerhalb der Stadtverwaltung Aßlar.
Darüber hinaus besuchen Sie die Theodor-Heuss-Berufsschule in Wetzlar sowie dienstbegleitende Unterweisungen durch den Hess. Verwaltungsschulverband in Gießen. Ausbildungsfächer sind beispielsweise Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Verwaltungs-, Ordnungs-u. Kommunalrecht oder Personalwesen.
In der Stadtverwaltung Aßlar bieten sich vielfältige interessante Aufgabenbereiche in den verschiedenen Fachdiensten.
Einen Ausbildungsvertrag nach dem „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“ TVAöD.
Stand aktuell:
| • | Ausbildungsvergütung |
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| 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 € |
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| 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 € |
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| 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 € |
| • | 30 Tage Urlaub |
| • | Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung, Abschlussprämie |
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das Bewerberportal auf unserer Homepage:
https://www.asslar.de/rathaus/stellenausschreibungen/
Für weitere Information steht Ihnen Frau Stübiger, Fachbereich Personal, unter inge.stuebiger@asslar.de oder der 06441-803-212 gerne zur Verfügung.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des Artikels 88 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.