Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Talbrücke Kreuzbach im Zuge der Bundesautobahn A 45 mit sechsstreifigem Ausbau zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem „Gambacher Kreuz“ von Betr.-km 156,336 bis 158,749 in der Gemarkung Werdorf der Stadt Aßlar
hier: Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses
Nach § 24 Abs. 13 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit den §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I Nr. 2237) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 und §§ 73 ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 78, 81), ist auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, ursprünglich vertreten von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Standort Dillenburg -, nunmehr vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes - Außenstelle Dillenburg -, vom 1. August 2019 der Plan für das oben genannte Vorhaben mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen, vom damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen durch Planfeststellungsbeschluss vom 11. Januar 2024 - Az.: VI 6-061-k-04#2.203 - festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der festgestellte Plan werden für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom
9. April 2024 bis einschließlich 22. April 2024
im Internet zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt im Verwaltungsportal des Landes (https://verwaltungsportal.hessen.de -> Unternehmen -> Bauen und Immobilien -> Bauplanung/Bauverfahren -> Informationen -> Planfeststellungsbeschluss A 45 Ersatzneubau der Talbrücke Kreuzbach)
sowie im UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp-verbund.de).
Die Auslegung in der Stadt Aßlar und der Gemeinde Sinn wird gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344), durch eine Veröffentlichung der Unterlagen in den o.g. Portalen ersetzt. Zusätzlich werden andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, beispielsweise durch Versendung der Unterlagen in digitaler Form durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Entsprechende Anfragen können an die E-Mail-Adresse poststelle@wirtschaft.hessen.de (möglichst unter Nennung des Referats VI 6 Planfeststellung Bundesautobahnen als Adressat) gesendet werden.
Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist als zugestellt (vgl. § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG).
Wiesbaden, den 12. März 2024