Am Mittwoch hatte der Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Aßlar zu einem Vortrag zum Thema "Pflegebedürftig - was nun?" in das Werner-Best-Haus eingeladen, zu dem die Vorsitzende Hannelore Spengler mehr als 30 Gäste begrüßen konnte. In Dirk Bode, Leiter der Sozialstation Aßlar, hatten die Veranstalter einen Referenten mit profunden Kenntnissen in Theorie und Praxis gefunden, der umfassend informierte und gerne auch Fragen beantwortete.
Inhalte waren Beratungsstellen, Erläuterungen zu der Frage "Was ist eigentlich Pflegebedürftigkeit?", die Beantragung eines Pflegegrades, der Medizinische Dienst, die Pflegeperson, Möglichkeiten der Versorgung, Versorgungsformen, 24 Stunden-Betreuung, Wohnraumumfeld und Hilfsmittel, sowie Alternative Wohnformen.
Man kann sich an den Pflegestützpunkt des Lahn Dill Kreises in Wetzlar, aber auch an die Senioren - und Pflegeberatung der Stadt Aßlar (Karsten Müller), die Sozialstation der Stadt Aßlar oder die Pflegeberatung der Pflegekasse in Anspruch nehmen.
Dann wird festgestellt, welche Einschränkungen man hat, wo man personelle Hilfe braucht, die von der Motivation, über Anleitung und teilweise Übernahme, bis hin zur vollen Übernahme reicht, welche Erkrankungen vorliegen, die Einschränkungen begründen, wobei auch online eine Selbsteinschätzung vorgenommen werden kann und am Ende steht die Frage "Brauche ich einen Grad der Behinderung?".
Dafür stellt man einen Antrag an die Pflegekasse und ein "Pflegegrad nach Aktenlage" ist auch über den Sozialdienst der Krankenhäuser möglich. "Der Medizinische Dienst der Krankenkassen nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf, man füllt einen Selbstauskunftsbogen aus und bei einem Termin und bei einem Termin vor Ort oder telefonisch wird eine Begutachtung vorgenommen. In dem Fragebogen über fünf Module wird in vier Gesichtspunkten bewertet: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig. Auf Grund der erreichten Punkte ergibt sich dann einer der fünf Pflegegrade. Bei der Beantwortung der Fragen stellt man sich immer die schlechtesten Tage vor die man schon erlebt hat. Die Einstufung durch den MDK erfolgt in Prozentanteilen.
An Möglichkeiten der Versorgung steht an erster Stelle eine Pflegeperson aus der Familie, die einen Rentenbeitrag bei Teilzeitbeschäftigung beantragen kann, bis zu 10 Tage frei bei besonderer Belastung, eine Stundenreduzierung der Wochenarbeitszeit (wenn nötig Zinsloses Darlehen vom Land) bekommt. Des Weiteren können Ambulanter Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege, Niedrigschwellige Betreuungsangebote: Hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung, 24 Std. Betreuung (Agenturen oder Privat „meistens osteuropäische Kräfte), Betreutes Wohnen (Barrierefrei und Pflegerische Versorgung mit dabei), Pflegeheim und Essen auf Rädern tätig werden. Außerdem sind Veränderungen im Wohnraumumfeld möglich wie eine Toilettenerhöhung, breitere Türen, barrierefreie Duschen oder Treppenlifter, die mit bis zu 4180 Euro bezuschusst werden. Dazu kommen Erleichterungen wie Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl und Ähnliches mittels Rezept vom Hauarzt dazu.