Titel Logo
Asslar - Die Woche
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung [gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung]

Bekanntmachung

[gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung]

In der Umlegung für das

Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost

in der Gemarkung Berghausen (1196)

wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (2. Nachtrag) vom 07.11.2022 am 13.04.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.

Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, Stadtverwaltung, in 35614 Aßlar während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Aßlar, den 26.04.2023

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister