In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost“
in der Gemarkung Berghausen (1196)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (2. Nachtrag) vom 07.11.2022 am 13.04.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, Stadtverwaltung, in 35614 Aßlar während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Aßlar, den 26.04.2023