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Asslar - Die Woche
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 17, Herr Paul Djalek hat mit Schreiben vom 20.04.2026 sein Mandat zum 20.04.2026 niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 9, Herr Kemal Pamukci, Aßlar, 1901 Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar nachrückt

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Timo Dietermann, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Aßlar, 21.04.2026

Der Wahlleiter der
Stadt Aßlar
-Der Wahlleiter der Stadt Aßlar-
Mühlgrabenstraße 1
35614 Aßlar