Aufgrund des § 162 (1) Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar in der Sitzung vom 31.03.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Entwicklungsmaßnahme „Diesseits der Gleisenbach/Vorn auf der Hohward“ in der Kernstadt Aßlar ist durchgeführt und abgeschlossen worden. Die Satzung der Stadt Aßlar über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Diesseits der Gleisenbach/Vorn auf der Hohward“ vom 08.11.2004 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Aßlar, den 07.05.2025