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Asslar - Die Woche
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Diesseits der Gleisenbach/Vorn auf der Hohward“

Aufgrund des § 162 (1) Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar in der Sitzung vom 31.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Entwicklungsmaßnahme Diesseits der Gleisenbach/Vorn auf der Hohward“ in der Kernstadt Aßlar ist durchgeführt und abgeschlossen worden. Die Satzung der Stadt Aßlar über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Diesseits der Gleisenbach/Vorn auf der Hohward“ vom 08.11.2004 wird aufgehoben.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Aßlar, den 07.05.2025

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz,Bürgermeister