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Asslar - Die Woche
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der öffentlichen Steuern und Gebühren für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Stadt Aßlar für das Jahr 2025 sind durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 16.12.2024 wie folgt festgesetzt:

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)  —  300 %

für Grundstücke

(Grundsteuer B)  —  550 %

der Steuermessbeträge.

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt gegenüber dem Jahr 2024 unverändert und beträgt 400%.

Hundesteuer

Die Steuersätze haben sich nicht verändert, so dass die Hundesteuer in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Die Hundesteuer ist mit den zuletzt festgesetzten Beträgen zu dem Fälligkeitstermin 15.02. als Einmalzahlung zu entrichten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar zu erheben.

Die Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

gez.
Christian Schwarz,
Bürgermeister