Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt zwischen dem 5. und 9. Juni 2023 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt Aßlar.
Die Friedhofsverwaltung ist gem. § 36 (2) der z. Zt. gültigen Friedhofsordnung hierzu verpflichtet.
Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten um Ihr Verständnis.
Die Überprüfung dient zur Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zur Verfügung.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
E-Mail: standesamt@asslar.de
Tel. 06441 803-330 oder 06441 803-333