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Asslar - Die Woche
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenver­sammlung der Stadt Aßlar

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden der Stadtverordneten Frau Bärbel Martin-Schake, 35614 Aßlar, vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar festgestellt habe.

Frau Martin-Schake hat mit Schreiben vom 17. Mai 2024 als gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar verzichtet und dadurch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihr Mandat als Stadtverordnete verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der - SPD - mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest, dass

Frau Evelyn Maier-Tewes, wohnhaft in Aßlar

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar nachrückt.

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i. V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Frau Maier-Tewes mit meiner Feststellung ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Aßlar erworben.

Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

Aßlar, 20. Mai 2024

gez.
Timo Dietermann
Wahlleiter