Nachdem zwischenzeitlich davon ausgegangen werden, dass lediglich Fördermittel in Höhe von ca. 12.000,00 Euro genehmigt werden würden, erhielt der Fachdienst Soziales nun die Mitteilung, dass aus dem Förderprogramm „Ergänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2018-2020“ des Landes Hessen unterdessen doch noch Fördermittel für die drei Bauwagen der Kitas „Entdeckerland“, „Drachennest“ und „Pusteblume“ in Höhe von 142.500,00 Euro bewilligt wurden.
Am 17.04.2024 wurde das neue Drehleiterfahrzeug unter Anwesenheit des Hessischen Innenministers Prof. Dr. Poseck und weiteren geladenen Gästen aus Politik und Feuerwehrkreisen offiziell an die Feuerwehr Aßlar übergeben. Die Ausbildung der Maschinisten an dem neuen Fahrzeug läuft seitdem stetig. Es wurden schon Übungen an einigen mehrstöckigen Gebäuden in Aßlar durchgeführt. Unter anderem auch Laguna, Rathaus und Wohnhäuser.
Zum ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten der Stadt Aßlar wurde Mario Bernhardt aus Aßlar-Werdorf benannt. Er hatte diese Funktion bereits als Mitarbeiter des Ordnungsamts inne.
Die Stadt Aßlar hatte die Vergabe von Baumschnittarbeiten (Kronenpflege von ca. 60 Alleebäumen) entlang der B277 in Aßlar und Werdorf öffentlich ausgeschrieben.
Auf die Ausschreibung ausschließlich die Firma Immo Herbst ein Angebot in Höhe von rund 28.500,00 abgegeben. Der Auftrag wurde daraufhin an die Firma Immo Herbst vergeben
Zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Stadt Aßlar wurde die Aufnahme des Kredites in Höhe von 1.000.000,00 € veranlasst. Die in Anspruch genommene Kreditermächtigung stammt aus dem Haushaltsjahr 2023.
Das Hessische Landeskriminalamt hatte im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bei Durchsuchungsmaßnahmen u.a. eine Liste mit personenbezogenen Daten von Bürgermeistern sichergestellt. Auch Daten von Bürgermeister Schwarz waren hier vorhanden; das BKA hatte aber festgestellt, dass es sich ausschließlich um öffentlich zugängliche Daten handelte.
Das HLKA weist in diesem Zusammenhang auf das Programm „Angriff auf die Säulen der Demokratie“ des Beratungsnetzwerks Hessen hin. Informationen unter:
https://beratungsnetzwerk-hessen.de/wp-content/uploads/2020/10/final-12-3-2020-bnh_falt_kommunalpolitik-3.pdf (siehe QR-Code)
Durch das Amtsgericht Wetzlar wurde mitgeteilt, dass Frau Bärbel Schott nicht mehr das Amt als Ortsgerichtsschöffin für Aßlar I ausüben darf, da sie nicht im Ortsgerichtsbezirk wohnhaft ist. Da Frau Schott als zusätzliche Schöffin berufen wurde, wurde nach Rücksprache mit Herrn Ortsgerichtsvorsteher Wellstein auf eine Nachbesetzung verzichtet.
Das Ortsgericht Aßlar I ist somit für die kommende Jahre wie folgt vollständig besetzt:
Im Zuge der Umbaumaßnahmen des Meldeamtes im Erdgeschoss sowie der bevorstehenden Wahlen wurde die Errichtung von Bürocontainern auf dem Parkplatz vor dem Rathaus notwendig. Hier sind derzeit das Einwohnermeldeamt sowie das Wahlamt zu finden.
Im Zeitraum 22.06. bis 12.07.2024 findet wieder die Aktion „Stadtradeln“ statt, zu der Herr Bürgermeister Schwarz alle Gremienmitglieder zur Beteiligung herzlich einlädt.
Weitere Infos und Anmeldungen unter: https://www.stadtradeln.de
Aufgrund der Wetterlage mit ständigem Regen kann der Zeitplan derzeit nicht eingehalten werden. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die Haupterschließung im 4. Quartal 2024 beendet werden soll.
Durch Bürger der Stadt Aßlar komm es immer wieder zu Anfragen an die Verwaltung, ob der Betriebshof der Stadt Aßlar Leistungen für Privatpersonen ausführen kann. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Übernahme der Räum- und Streupflicht, Straßenreinigung, Laubentsorgung im Straßenbereich oder aus Dachrinnen uvm.
Grundsätzlich ist die Aufgabe eines kommunalen Betriebshofes die Pflege und Unterhaltung städtischer Liegenschaften. Die Übernahme von Aufgaben für Privatpersonen und der damit verbundenen Tätigkeit im unternehmerischen Bereich ist in der aktuellen Rechtsform nicht vorgesehen. Gerade bei Dienstleistungen die ebenfalls durch Privatfirmen angeboten werden, befindet sich ein Betriebshof ggf. im Bereich einer Wettbewerbsverzerrung, kann körperschaftssteuerpflichtig werden und muss unter Umständen Umsatzsteuer abzuführen.
Daher hat der Magistrat der Stadt Aßlar nochmals festgestellt, dass die Mitarbeiter des Betriebshofs keine Arbeiten für Privatpersonen, weder auf städtischen noch privaten Flächen, ausführen wird.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurden zum Jahreswechsel durch die Bundesregierung alle Förderportale gestoppt, sodass auch die Förderung zur kommunalen Wärmeplanung eingestellt wurde.
Inzwischen stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 75 %, die geschätzten Gesamtkosten für die Wärmeplanung liegen nach einer ersten Schätzung bei ca. 75.000,00 EUR. Finanzielle Mittel stehen bei der Kostenstelle 10010210 unter dem Sachkonto 6120000 für Maßnahmen der Klimakommune zur Verfügung.
Der Magistrat hat den Auftrag erteilt, einen Förderantrag zu stellen und die Vergabe einer Kommunalen Wärmeplanung vorzubereiten.
Nach abgeschlossenen Interessenbekundungsverfahren haben sich zwei Bieter gemeldet, die Interesse an dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Aßlar haben. Sie wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Frist Zur Abgabe des Angebots endet Anfang Juni.