Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in Ihrer Sitzung am 5. Juni 2023 die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 19. Juni bis einschließlich 26. Juni 2023 während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG), dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden dürfen oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Aßlar, 12. Juni 2023