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Asslar - Die Woche
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1.46 „Aßlar West“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 05.06.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel sind die Darstellung einer Wohnbaufläche, einer Gemischten Baufläche und einer Grünfläche nördlich entlang der Herborner Straße (B277) im Anschluss an die Bebauung Hüttenweg und Ziegelhütte. Die bisherige Darstellung einer Gewerblichen Baufläche wird nicht weiter verfolgt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Gutachten zum Schutzgut Boden und Immissionsberechnung, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit von

Montag, dem 26.06.2023 bis einschl. Freitag, dem 28.07.2023

bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus > Amtliche Bekanntmachungen und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abrufbar.

Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an maria.klotschkov@asslar.de oder oliver.kraemer@asslar.de während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.

Eine Einsichtnahme im Rathaus ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung [Tel.-Nr. 06641 803-412 (Frau Klotschkov) oder 06441 803-400 (Herr Krämer)] möglich.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht: Der Umweltbericht betrachtet, aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort, insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser, Luft und Klima, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere und Pflanzen (Vegetation und Biotopstruktur, Tierwelt, biologische Vielfalt, NATUR 2000-Gebiete und andere Schutzobjekte), Ortsbild und Landschaftsschutz, Kultur und sonstige Sachgüter. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes werden benannt.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt. Folgende Tierartengruppen wurden betrachtet: Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Tagfalter, Heuschrecken und holzbewohnende Käferarten. Vermeidungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Kompensation werden benannt.

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Schutzgut Boden: Um die Auswirkungen der Nutzungsänderungen und damit einhergehenden Versiegelungen auf die Funktionen des natürlichen Bodens zu bewerten, wird hier eine bodenbezogene Eingriff-Ausgleichsbewertung vorgenommen. Berücksichtigt werden historische und aktuelle Nutzungen, naturräumliche Lage und Relief, Geologie und Boden, Verdichtungsempfindlichkeit, Erosionsgefährdung, Vorbelastungen und Archivfunktion. Bodenspezifische Kompensationsmaßnahmen werden benannt.

Die im Umweltbericht benannten Flächen für den natur-, arten- und biotopschutzrechtlichen Ausgleich liegen westlich und südwestlich außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Der Vollzug der vorgesehenen Maßnahmen wird vertraglich sichergestellt.

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Immissionsberechnung: Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die zu erwartenden Immissionspegel, getrennt nach den beiden vorliegend beachtlichen Schallquellen Straße und Gewerbe, errechnet. Die Ergebnisse zeigen, dass die durch die Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitete Bebauung auch aus Sicht des Immissionsschutzes darstellbar ist. Die Maßnahmenvorschläge sind an die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung adressiert.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Verkehrserschließung, der Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, wasserwirtschaftliche Belange, die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, des Abfallrechts und der Landwirtschaft. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Es wird hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister

Änderung des Flächennutzungsplanes „Aßlar West“

hier: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (genordet, ohne Maßstab)

Bebauungsplan Nr. 1.46 „Aßlar West“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 05.06.2023 den Bebauungsplan „Aßlar West“ im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel sind die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, eines Mischgebietes und einer Grünfläche nördlich entlang der Herborner Straße (B277) im Anschluss an die Bebauung Hüttenweg und Ziegelhütte.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Gutachten zum Schutzgut Boden, Verkehrsuntersuchung (mit Verkehrszählungen und Betrachtung einer Anbindung an die B277 ausschließlich über die Hohe Straße) und Immissionsberechnung, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit von

Montag, dem 26.06.2023 bis einschl. Freitag, dem 28.07.2023

bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus > Amtliche Bekanntmachungen und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abrufbar.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an maria.klotschkov@asslar.de oder oliver.kraemer@asslar.de oder während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.

Eine Einsichtnahme im Rathaus ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung [Tel.-Nr. 06641 803-412 (Frau Klotschkov) oder 06441 803-400 (Herr Krämer)] möglich.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

-

Umweltbericht: Der Umweltbericht betrachtet, aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort, insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser, Luft und Klima, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere und Pflanzen (Vegetation und Biotopstruktur, Tierwelt, biologische Vielfalt, NATUR 2000-Gebiete und andere Schutzobjekte), Ortsbild und Landschaftsschutz, Kultur und sonstige Sachgüter. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes werden benannt.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt. Folgende Tierartengruppen wurden betrachtet: Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Tagfalter, Heuschrecken und holzbewohnende Käferarten. Vermeidungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Kompensation werden benannt.

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Schutzgut Boden: Um die Auswirkungen der Nutzungsänderungen und damit einhergehenden Versiegelungen auf die Funktionen des natürlichen Bodens zu bewerten, wird hier eine bodenbezogene Eingriff-Ausgleichsbewertung vorgenommen. Berücksichtigt werden historische und aktuelle Nutzungen, naturräumliche Lage und Relief, Geologie und Boden, Verdichtungsempfindlichkeit, Erosionsgefährdung, Vorbelastungen Archivfunktion. Bodenspezifische Kompensationsmaßnahmen werden benannt.

Die im Umweltbericht benannten Flächen für den natur-, arten- und biotopschutzrechtlichen Ausgleich liegen westlich und südwestlich außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Der Vollzug der vorgesehenen Maßnahmen wird vertraglich sichergestellt.

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Immissionsberechnung: Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die zu erwartenden Immissionspegel getrennt nach den beiden vorliegend beachtlichen Schallquellen, Straße und Gewerbe, errechnet. Die aus Sicht des Immissionsschutzes zur Erreichung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu treffenden Maßnahmen werden benannt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Verkehrserschließung, der Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, wasserwirtschaftliche Belange, die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, des Abfallrechts, der Landwirtschaft und der Denkmalschutz. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister

Bebauungsplan „Aßlar West“

Hier: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (genordet, ohne Maßstab)