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Asslar - Die Woche
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

Tel.-Nr.: 0611/ 535-3100,

Fax-Nr.: 0611 / 327 605 700

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

 — Gz.: 2-MR-05-21-70-01-B-0006#003

Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel

Verfahrensnummer: VF 2170

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Im Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel (VF 2170), Lahn-Dill-Kreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 14. August 2025 um 10:00 Uhr

im Taunussaal der Stadt Solms,

Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms.

Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Auskunftstermine und Informationsveranstaltung

Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Solms-Niederbiel liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten

von Montag, den 11. August 2025

bis Mittwoch, den 13. August 2025

jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

im Sitzungszimmer der Stadt Solms,

Oberndorferstraße Straße 20, 35606 Solms aus.

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde- anwesend. Den Beteiligten wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung erläutert.

Des Weiteren findet am

Donnerstag, den 07. August 2025 um 18:00 Uhr

im Taunussaal der Stadt Solms,

Oberndorferstraße 20, 35606 Solms

eine Informationsveranstaltung statt. In diesem Termin werden die gesetzlichen Grundlagen sowie allgemeine Informationen zu den versendeten Nachweisen des neuen Bestandes erläutert.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug. Es wird darum gebeten, die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zum Anhörungstermin mitzubringen.

Beteiligte, die an der Teilnahme des Anhörungstermines verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

Hinweis

Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Solms und in den angrenzenden Gemeinden und Städten Aßlar, Braunfels, Ehringshausen, Leun, Schöffengrund und Wetzlar öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Solms-Niederbiel kann sowohl im Anhörungstermin als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden

erhoben wird.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 10. Juni 2025

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
(LS)
Im Auftrag
gez. Dietrich-Eckhardt
(Verfahrensleiter)