Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: 0611/ 535-3100,
Fax-Nr.: 0611 / 327 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
— Gz.: 2-MR-05-21-70-01-B-0006#003
Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel
Verfahrensnummer: VF 2170
Im Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel (VF 2170), Lahn-Dill-Kreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf
Donnerstag, den 14. August 2025 um 10:00 Uhr
im Taunussaal der Stadt Solms,
Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms.
Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Solms-Niederbiel liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
von Montag, den 11. August 2025
bis Mittwoch, den 13. August 2025
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
im Sitzungszimmer der Stadt Solms,
Oberndorferstraße Straße 20, 35606 Solms aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde- anwesend. Den Beteiligten wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung erläutert.
Des Weiteren findet am
Donnerstag, den 07. August 2025 um 18:00 Uhr
im Taunussaal der Stadt Solms,
Oberndorferstraße 20, 35606 Solms
eine Informationsveranstaltung statt. In diesem Termin werden die gesetzlichen Grundlagen sowie allgemeine Informationen zu den versendeten Nachweisen des neuen Bestandes erläutert.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug. Es wird darum gebeten, die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die an der Teilnahme des Anhörungstermines verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.
Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Solms und in den angrenzenden Gemeinden und Städten Aßlar, Braunfels, Ehringshausen, Leun, Schöffengrund und Wetzlar öffentlich bekannt gemacht.
Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Solms-Niederbiel kann sowohl im Anhörungstermin als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden
erhoben wird.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 10. Juni 2025