An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Berghausen, Lagebezeichnung: Schulstraße
Flur 1 Flurstücke:162/3, 26, 27, 32, 164/3, 179/33, 35/1, 39/2, 40, 165/2, 103/1, 104, 105, 106, 107/1, 168/2, 128, 98, 99/1, 157, 45, 174/6, 41, 160, 20/1, 22/1, 25/1
Flur 3 Flurstücke:142/2
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.
Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 2 Skizzen dokumentiert, die zur Einsicht bei der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer EG 5 im VG2 während der Öffnungszeiten ausliegen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 15.07.2026 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.
Aßlar, den 17.06.2026