Aufgrund der heißen Temperaturen, der intensiven Sonneneinstrahlung sowie der Gefahr starker Winde bei Gewitterneigung besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Offene Feuer im Abstand von 100 Metern zum Wald sind bis auf Weiteres untersagt. Dies gilt auch für feste Feuerstellen und Grillhütten.
Ebenso sind das Rauchen sowie der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 Metern zum Wald verboten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Waldbesucher werden gebeten, die Bestimmungen des § 8 Hessisches Waldgesetz - Waldschutz - zu beachten und besondere Vorsicht walten zu lassen.
Die Betreiber entsprechender Einrichtungen werden gebeten, gut sichtbare Hinweise an Grillhütten und Feuerstellen anzubringen.