I. | Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8. Juli 2024 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:
Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: — 22.638.886,50 €
Das Jahresergebnis wird festgestellt auf: — 405.782,11 €
Wasserversorgung (Gewinn): — 185.422,26 €
Abwasserbeseitigung (Gewinn): — 220.359,85 €
Der Gewinn des Jahres 2023 in Höhe von 405.782,11 € wird wie folgt behandelt:
im Bereich Wasserversorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 185.422,26 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
im Bereich Abwasserentsorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 220.359,85 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
II. | Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer |
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Dreieich, 13. Mai 2024
Schüllermann und Partner AG
Wrtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
III.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen in der Zeit vom 11. bis 12. Juli sowie vom 15. bis 19. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06441/803-502.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
Aßlar, 10. Juli 2024