An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Aßlar, Lagebezeichnung: Karlstraße
Flur 19 Flurstücke: 182/3, 162/22, 454/117, 117/4, 117/5, 117/3, 173/4, 116/1, 446/115, 114/2, 114/1, 113/3, 180/10
Flur 18 Flurstücke:107/28, 108/28, 29/1, 115/29, 30, 31/3, 56/3, 56/5, 56/2
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.
Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 1 Skizze dokumentiert, die zur Einsicht bei der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer EG-05 während der Öffnungszeiten ausliegen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 23. Juli 2025 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.
Aßlar, den 9. Juli 2025