Der Magistrat bestätigte die am 18. März 2022 ordnungsgemäß durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Aßlar durchgeführte Wahl des Herrn Michael Pichl zum Stadtbrandinspektor und beschloss, den Genannten gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOV) vom 07. Dezember 2021 (GVBl. S. 849), zum Stadtbrandinspektor zu bestellen.
Weiterhin bestätige der Magistrat die ebenfalls am 18. März 2022 ordnungsgemäß durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Aßlar durchgeführte Wahl des Herrn Markus Kunzig zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandinspektor und beschloss, den Genannten gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOV) vom 07. Dezember 2021 (GVBl. S. 849), zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandinspektor zu bestellen.
Als größter Grundeigentümer und Jagdgenosse stellt der Magistrat der Stadt Aßlar ein Mitglied im Vorstand der Jagdgenossenschaft. Der Magistrat entsendet weiterhin Stadtrat Wilhelm Heidrich als Magistratsmitglied als Vertreter der Stadt Aßlar in den Vorstand.
Der Auftrag zur Anschaffung eines Notstromerzeugers wurde für rund EUR 77.000 an die Firma Tecklenborg aus Leisnig vergeben. Die Lieferzeit wird mit 12 Wochen angegeben.
Mit Schreiben vom 06. Juli 2022 teilt der Lahn-Dill Kreis mit, dass der Planungsstand des Projektes sich derzeit noch in der Planungsphase der Voruntersuchungen befindet. Die Voruntersuchungen seien im Hinblick darauf, dass es gilt vielfältige Aspekte zu berücksichtigen, äußerst umfangreich, wobei bereits jetzt absehbar sei, dass für das Projekt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein wird. Weiterhin teilt der Kreis unsere Auffassung, dass es ein ganz wesentlicher Aspekt sein muss, das Ziel zu verfolgen, dass Berghausen auch während der Bauphase für den Schwerlastverkehr erreichbar bleibt. Die Voruntersuchungsphase wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2023 hinziehen.
Bezüglich der Anbindung des Radwegs teilt der Lahn-Dill Kreis mit, dass es sich hier um die innerstädtische Radwegeanbindung in Aßlar handelt und daher auch nach erster Einschätzung des Kreises die Finanzierung über die Stadt Aßlar erfolgen müsste. Ob eine solche Anbindung überhaupt zu realisieren ist, soll im Rahmen der Voruntersuchungen geprüft werden.
Metallbauarbeiten an die Firma Rolladen Sauter GmbH, Lahnau
Lüftungsinstallation an die Kretz & Wahl GmbH & Co. KG, Fernwald
Dem Antrag der Islandpferdefreunde Oberlemp e.V. auf Bezuschussung zur Erneuerung der Umzäunung und Bodenverbesserung des Dressurplatzes am vereinseigenen Reitplatz wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. runde EUR 2.200 entsprochen.
Dem Antrag des Vereines für Schäferhunde SV e.V. - OG Aßlar e.V. auf Bezuschussung zur Erneuerung der Agility-Geräte auf dem vereinseigenen Hundeplatz wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 700 entsprochen.
Dem Antrag des FSV "Glück auf" 1928 Berghausen e.V. auf Bezuschussung zur Anschaffung einer neuen Spiegelwand für die Sportabteilung Gymnastik wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 250 entsprochen.