Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren in Deutschland in ihrer Häufigkeit zugenommen. Als Folge des Klimawandels kommt es zu immer mehr extremen Wetterlagen wie z. B. sintflutartige Regenfälle bis hin zu damit verbundenen Überschwemmungen.
Diese Starkregenereignisse sind noch immer eine häufig unterschätzte Gefahr, die zu gravierenden Schäden an Haus oder Wohnung führen können. Die damit verbundenen Elementarschäden reichen von Grundwasser im Keller bis hin zu völlig zerstörtem Mobiliar aufgrund der durch Sturzfluten entstehenden Wassermengen.
Dies gibt uns Anlass, um auf das geltende Satzungsrecht der Stadt Aßlar, in diesem Fall die Entwässerungssatzung, sowie die entsprechenden Normen (DIN EN 12 056-4 / DIN 1986-100) hinzuweisen.
Nach diesen Vorschriften ist die Rückstauebene die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Das bedeutet, dass Wasser im öffentlichen Kanal bis auf Straßenniveau eingestaut werden darf. Bei Starkregenereignissen ist damit zu rechnen, dass das Wasser so hoch steigt und dann auch auf der Straße weiterfließt.
Der Schutz vor Rückstau ist gemäß $ 5 Abs.3 der Entwässerungssatzung ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers. Die Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu warten und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik nachzurüsten. Ein wirkungsvoller Schutz gegen Rückstau kann z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe erzielt werden.
Überprüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort und gegebenenfalls auch Ihren Versicherungsschutz, um bei zukünftigen Regenereignissen entsprechend abgesichert zu sein.