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Asslar - Die Woche
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungsentwurf Merkmale der endgültigen Herstellung

Satzung

über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung für Teilstücke der Erschließungsanlage „Mühlweg“ in der Gemarkung Aßlar

Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07.07.2025 folgende Satzung erlassen.

§ 1

Fertigstellungsmerkmale

Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung vom

1. März 2021 gelten die Straßenparzellen in Aßlar, Gemarkung Aßlar, Flur 14, Teilstücke der Flurstücke 239 und 238 mit folgenden Herstellungsmerkmalen als endgültig hergestellt:

Auf die Herstellung beidseitiger Gehwege wurde verzichtet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

35614 Aßlar, den 16.07.2025

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister