Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07.07.2025 folgende Satzung erlassen.
§ 1
Fertigstellungsmerkmale
Abweichend von den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung vom
1. März 2021 gelten die Straßenparzellen in Aßlar, Gemarkung Aßlar, Flur 14, Teilstücke der Flurstücke 239 und 238 mit folgenden Herstellungsmerkmalen als endgültig hergestellt:
Auf die Herstellung beidseitiger Gehwege wurde verzichtet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
35614 Aßlar, den 16.07.2025