I. | Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes "Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme" für das Wirtschaftsjahr 2024 |
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7. Juli 2025 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetztes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:
| Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: | 5.982.112,06 Euro |
| Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt auf: | 1.085.001,90 Euro |
Auf den Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 1.085.001,90 € wurden von der Stadt Aßlar bereits Zahlungen zur Abdeckung des Verlustes in Höhe von 950.000,00 € geleistet. Dieser Betrag ist in der Schlussbilanz der "Allgemeinen Rücklage" zugeführt worden.
Die restliche Verlustabdeckung in Höhe von 135.001,90 € wird durch eine Sonderzahlung der Stadt Aßlar ausgeglichen.
II. | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers |
An das Freizeitbad „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar
Wir haben den Jahresabschluss des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigengetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Dreieich, 8. Mai 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
III. | Der Jahresabschlussbericht sowie das Testat der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024 sind mit nachfolgendem Link einzusehen. |
Auf diese Veröffentlichung wird hiermit besonders hingewiesen.
Aßlar, 10. Juli 2025