Aus gegebenem Anlass, möchten wir auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Aßlar hinweisen. Bei vielen Grundstücken wurde der Bürgersteig nicht geräumt oder gestreut. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht, haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.
Aufgrund der bestehenden Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Aßlar wird die Verpflichtung zur Schneeräumung und der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte der öffentlichen Straßen und Gehwege auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.
Wir möchten Sie bitten, o.g. Maßnahmen zu beachten, damit die Sicherheit aller gewährleistet ist.