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Asslar - Die Woche
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan 2025 Wasserwerke Dillkreis Süd

Bekanntmachung

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Sinn, über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025.

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. November 2024 bei einer Stimmenthaltung den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzt.

Wirtschaftsplan

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in Sinn für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.

Aufgrund § 8, Ziff. 5 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in der Fassung vom 01.01.2014, zuletzt geändert zum 01.01.2024 und des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 21.11.2024 wird die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wie folgt beschlossen:

1

Der Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen

auf  —  2.149.786,00 €

in den Aufwendungen

auf  —  2.049.150,00 €

Überschuss  —  100.636,00 €

Im Vermögensplan

in der Einnahme auf  —  1.785.000,00 €

In der Ausgabe auf  —  1.785.000,00 €

festgesetzt.

2

Der Grundbeitrag zur Deckung der nicht über die Wasserabnahmebeiträge gedeckten Kosten wird gem. § 27 Abs. 3 der Verbandssatzung für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 vorläufig wie folgt festgesetzt:

3

Der Wasserabnahmebeitrag für die Wasserlieferungen wird wie folgt festgesetzt:

Für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2025:

Verbandsmitglieder

Für die Mindestabnahmemenge und die darüber hinausgehende

Wassermenge  —  0,58 €/cbm, netto

Nichtmitglieder

Für die abgenommene Wassermenge  — 1,47 €/cbm, netto

4

Eine Neuaufnahme von Krediten ist in Höhe von 1.350.000,00 € erforderlich.

Umschuldungen sind keine erforderlich.

5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Kalenderjahr 2025 zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

gez. Koch
Verbandsvorsteher

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist erteilt.

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: RPGI-13-03m0400/16-2015/36

Datum:

5. Dezember 2024

Bearbeiter/in: Julika Sintje Lückel

Tel.

+49 641 303-2175

Dokument Nr. 2024/1808614

Zustimmung

Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Zustimmung

1.

zu der in Ziffer 4 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von

1.350.000 €

(in Worten: Eine Million dreihundertfünfzigtausend Euro)

gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) i. V. m § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);

2.

zu dem in Ziffer 5 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag an Kassenkrediten, der im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 2 HWVG.

Im Auftrag (S)
Schneider
Regierungsdirektorin

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 29.01.2025 in der Geschäftsstelle des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Kirchstraße 12, 35764 Sinn, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Wasserbeschaffungsverband

Sinn, 08.01.2025

Wasserwerke Dillkreis Süd

gez. Koch, Verbandsvorsteher