Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 18.07.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.33 „Gewerbe- und Mischgebiet Süd-Ost“ in der Kernstadt beschlossen. Ferner hat Sie dem Entwurf sowie der Begründung der Bebauungsplanänderung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der 6. Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich (Gewerbegrundstück der Firma Pfeiffer Vacuum) des Gesamtbebauungsplanes Nr. 1.33 „Gewerbe- und Mischgebiet Süd-Ost“. Umgeben wird das Gebiet im Norden von den Bahngleisen, im Osten von der B277, im Süden von der Berliner Straße und in Richtung Westen von gewerblichen Nutzungen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 435/2, 435/3, 436/3, 442 und 445/2 der Flur 13 in der Gemarkung Aßlar.
Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen im Plangebiet.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 04.08.2022 bis 09.09.2022 bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, Zimmer EG05, öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminabstimmung unter 06441 803-411 (Frau Rother) oder 06441 803-400 (Herr Krämer) während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus > Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Aßlar, 27.07.2022