Die Stadtverordnetensammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Werdorf“, Stadtteil Werdorf, beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Werdorf und umfasst die Flurstücke 66/1, 67/1, 68, 69, 70, 71, 72, 73 und 74 der Flur 31 und befindet sich im direkten Ortsanschluss auf südwestlicher Seite Werdorfs, südlich der B 277 und direkt nördlich der Sporthalle Werdorf.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 15.08.2024 bis 23.08.2024 in der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-03, nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetensammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.